Eine Patentanmeldung ist ein bei einem Patentamt anhängiger Antrag auf Erteilung eines Patents für eine in der Patentschrift beschriebene Erfindung und eine Reihe von einem oder mehreren Ansprüchen, die in einem förmlichen Dokument, einschließlich der erforderlichen amtlichen Formulare und des damit verbundenen Schriftverkehrs, angegeben sind. Es handelt sich um die Kombination aus dem Dokument und seiner Bearbeitung im administrativen und rechtlichen Rahmen des Patentamts.

Um die Erteilung eines Patents zu erwirken, muss eine juristische oder natürliche Person einen Antrag bei einem Patentamt einreichen, das für die Erteilung eines Patents in dem geografischen Gebiet zuständig ist, für das der Schutz beantragt wird. Dies ist häufig ein nationales Patentamt, kann aber auch eine regionale Einrichtung wie das Europäische Patentamt sein. Wenn die Patentschrift den Rechtsvorschriften des betreffenden Amtes entspricht, kann ein Patent für die in der Schrift beschriebene und beanspruchte Erfindung erteilt werden.

Der Prozess des „Verhandelns“ oder „Argumentierens“ mit einem Patentamt im Hinblick auf die Erteilung eines Patents und die Interaktion mit einem Patentamt in Bezug auf ein Patent nach dessen Erteilung wird als Patenterteilungsverfahren bezeichnet. Die Patenterteilungsverfahren unterscheiden sich von den Patentstreitigkeiten, die sich auf Gerichtsverfahren wegen Verletzung eines Patents nach dessen Erteilung beziehen.